Wer beruflich öfter umziehen muss, wird sich über die Neuigkeit freuen, die seit dem 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist: Die Umzugskostenpauschale wurde erhöht. Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Die Pauschale kann alternativ auch vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Die neuen Beträge richten Sich nach dem Familienstand und der Kinderanzahl des Arbeitsnehmers. So können Ledige seit diesem Monat 764 Euro für Umzugsauslagen geltend machen. Vorher waren es 746 Euro. Für verheiratete Personen, sowie deren Lebenspartner erhöht sich der Pauschbetrag von 1439 Euro auf 1528 Euro. Hat man Kinder, die noch zu Hause wohnen, erhöht sich der absetzbare Betrag für jedes Kind um 337 Euro (davor war es 329 Euro).